Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Geschlechterquote ist verfassungswidrig

“Die in der Ver­ord­nung vorge­se­hene Geschlech­ter­quote sei verfas­sungs­wid­rig. Sie verstoße gegen den in Art. 10 Abs. 1 und 2 der Verfas­sung von Berlin garan­tier­ten Gleich­heits­grund­satz und das Ver­bot, Men­schen wegen ihres Ge­schlechts zu bevor­zugen.” Weiter lesen: Berlin.de

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