Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Geschlechterquote ist verfassungswidrig
“Die in der Verordnung vorgesehene Geschlechterquote sei verfassungswidrig. Sie verstoße gegen den in Art. 10 Abs. 1 und 2 der Verfassung von Berlin garantierten Gleichheitsgrundsatz und das Verbot, Menschen wegen ihres Geschlechts zu bevorzugen.”...
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