“Erneute Klatsche für Rotrotgrün: Gleichstellungsgesetz nichtig”

“Nach Thüringen ist nun auch in Brandenburg das sogenannte „Paritätsgesetz vor dem Verfassungsgericht des Landes gescheitert. Mit dem Paritätsgesetz waren die politischen Parteien verpflichtet worden, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für Wahlen zum Landtag Brandenburg abwechselnd Frauen und Männer („Reißverschlussverfahren“) zu berücksichtigen. Eine solche Vorschrift ist vom Verfassungsgericht – und zwar einstimmig – für verfassungswidrig und deshalb für nichtig erklärt worden. Das ist ein Sieg für die Demokratie in Brandenburg!”

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